Ausgabe 02 - 2001 | berliner stadtzeitung scheinschlag |
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Kapitalistische WärmestubeJetzt Heizkostenzuschuss beantragen
Die Voraussetzungen dafür: im oben genannten Zeitraum darf während dreier zusammenhängender Monate folgende Einkommensgrenze nicht überschritten werden: eine Person 1650 Mark, zwei Personen 2300 Mark, für jede weitere Person im Haushalt 550 Mark. Diese Beträge entsprechen in etwa dem "Netto"-Verdienst, die Summen entstehen nach Abzug von Steuern, Beiträgen zu den Sozialversicherungen und diverser kleinerer Posten, unter anderem von Fahrtkosten. Diese Anträge können auch noch bis 30. April 2001 eingereicht werden. Die Auszahlung des Heizgeldes wird sich voraussichtlich sowieso hinauszögern, da die Antragsflut und die Speicherung der Daten - damit niemand mehrfach beantragt -, erst mal abgearbeitet werden müssen. Sozialhilfeempfänger erhalten dagegen kein zusätzliches Geld, da ihre regulären Heizkosten sowieso übernommen werden und eine doppelte Bezuschussung ausgeschlossen werden soll.
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