Ausgabe 10 - 2000berliner stadtzeitung
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Sperrmüll für Sozialhilfeempfänger

Sozialamt Mitte bezahlt nur minderwertige Gebrauchtmöbel

Das Bett bricht zusammen, der Schrank fällt auseinander und der Kühlschrank ist defekt. In dieser Situation darf ein Sozialhilfeempfänger nicht einfach ein neues Möbelstück oder Elektrogerät kaufen, sondern er muss zunächst beim zuständigen Sozialamt die „einmalige Beihilfe für Möbel und Hausrat" beantragen. Wird der Antrag genehmigt, so erhält er häufig kein Bargeld, sondern nur einen „Kostenübernahmeschein" für gebrauchte Möbel und Hausrat aus den Möbellagern der Bezirksämter oder der BSR.

Das Sozialamt Mitte verweist die Antragsteller mit Hinweis auf Kostenein-sparungen generell auf die Gebrauchtmöbellager. Wenn eine bestimmte Firma, zum Beispiel der mit den Bezirksämtern verbundene Technisch-Soziale Güter-Service (TSGS), auf dem Kostenübernahmeschein angegeben ist, dann muss der Betroffene dorthin. Er kann erst ein anderes Möbellager aufsuchen, wenn er dem Amt nachweist, dass er bei dem angegebenen Unternehmen nichts brauchbares gefunden hat.

„Die Kostenübernahmescheine des Sozialamtes Mitte für Möbel/Hausrat werden von uns gerne angenommen. Aber es gibt eine individuell unterschiedliche Praxis der Sachbearbeiter. Manchmal werden die Scheine nur an den TSGS gebunden. In anderen Fällen ist die Versorgung in verschiedenen Gebrauchtmöbellagern möglich", so ein Mitarbeiter des TSGS.

Gerade die feste Bindung der Kostenübernahme an das Möbellager des TSGS in der Heidestraße in Tiergarten erweist sich als sehr problematisch, denn hier steht wirklich nur Sperrmüll rum. Sozialhilfeempfänger finden dort eine vollgestellte Lagerhalle mit „Gerümpel". Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Küchenherde sind oft rostig und heruntergekommen.

Dass es auch anders geht, zeigen das BSR-Gebrauchtwarenhaus in der Holzmarktstraße und die Humana-Möbeletage am Alexanderplatz. Die dort angebotenen Möbel und Hausgeräte sind insgesamt in einem wesentlich besseren Zustand. Die Sozialberatung der Treberhilfe gibt allen Antragstellern den Rat, sich bei mehreren Möbellagern umzuschauen.

Deshalb muss die Bindung der Kostenübernahmescheine des Sozialamtes Mitte an den TSGS aufgehoben werden, damit sich auch die Sozialhilfeempfänger in Mitte in verschiedenen Möbellagern mit den notwendigen Möbeln und Haushaltsgeräten versorgen können.

Jochen Mühlbauer

Weitere Infos:

Sozialberatung Mitte der Treberhilfe e.V., Marienstr. 12, fon/fax 282 87 62

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