Ausgabe 05 - 2000berliner stadtzeitung
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"Es läuft hervorragend, aber wir wissen noch nicht, warum"

Sozialhilfe: Von der Arbeitspflicht zur Zwangsarbeit

Die Bezirke Köpenick und Treptow wollen im Herbst eine neue Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahme "Sozialamt 2000" starten. Vorbild für diese Maßnahme ist das Kölner Projekt "Jobbörse Junges Köln - Sprungbrett".

Folgt man der Beschreibung von Herrn Leber vom Sozialamt Treptow, handelt es sich bei "Sozialamt 2000" lediglich um eine weitere Variante der zahlreichen Maßnahmen, mit denen arbeitslose Sozialhilfeempfänger fit gemacht werden sollen für den Arbeitsmarkt. In dieser Maßnahme sollen insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 ohne Hauptschulabschluss, aber auch ältere Sozialhilfeempfänger bis zum 55. Lebensjahr befähigt werden, eine Arbeitsstelle auf dem ersten oder zweiten Arbeitsmarkt zu finden. Die Teilnehmer sollen bei einem noch durch eine Ausschreibung zu findenden freien Träger beschäftigt werden, sie erhalten einen Monatslohn von 1400 Mark brutto (ca. 850 Mark netto). Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach der individuellen Leistungsfähigkeit und Entwicklung - sie kann zwischen einem Monat und drei Jahren liegen.

Das Besondere an dem Kölner Projekt ist aber, dass die Rechte der Sozialhilfeempfänger ausgehöhlt und unterlaufen werden, wie ein Bericht in der Zeitung "quer" dokumentiert:

Workfare in Köln

Arbeiten lassen statt Sozialhilfe zu zahlen, kommt immer mehr "in Mode", z.B. in dem Modell-Projekt "Arbeit Sofort" im Kölner Stadtteil Kalk zur Beschäftigung von einkommensarmen Menschen bis 25 Jahren. Dieses Beispiel für "Fördern und Fordern" verspricht neue gesellschaftliche Standards für Sozialhilfe wie auch Arbeitsrecht zu setzen. "Innovativ" zeigen sich hier der Internationale Bund (IB) und das Kölner Sozialamt, die in diesem Versuch kooperieren. Auch ohne lange Auswertung hielt die Stadt Köln dieses Projekt für so erfolgreich, dass es im Herbst 99 unter dem Titel "Jobbörse Junges Köln - Sprungbrett" auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt wurde.

Kommunen kennen seit Jahren diverse Tricks, Ausgaben abzuwenden, die durch das Anmelden eines Sozialhilfeanspruchs entstehen könnten. In Köln wurde ein neuer Dreh gefunden, dieser Belastung der kommunalen Kassen entgegenzutreten.

Ein Trick zur Anspruchsvernichtung"

Wer 18 bis 25 Jahre alt ist und einen Erstantrag auf laufende Sozialhilfe zum Lebensunterhalt stellt bekommt sofort ein "Arbeitsangebot" (als "Hilfe zur Selbsthilfe"). Gleichzeitig wird die Zahlung von Sozialhilfe verweigert. O-Ton des Sozialamts Köln: "Durch Aufnahme der Ihnen konkret angebotenen Arbeit ist Ihnen die Möglichkeit gegeben, unabhängig von der Sozialhilfe den Lebensunterhalt sicherzustellen (¤2 BSHG). In Hinblick auf diese Selbsthilfemöglichkeit besteht kein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich rege in Ihrem eigenen Interesse an, das Beschäftigungsangebot anzunehmen. Ich bedaure, Ihnen keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können." Am Ende entpuppt sich dieses Beschäftigungsangebot als "Praktikantenvertrag". Zum Sinn dieser Verfahrensweise des Sozialamtes: "Ziel ist, den Praktikanten nicht als Hilfeempfänger nach dem BSHG gelten zu lassen." (Kölner Sozialhilferichtlinie). Denn der Antrag auf Sozialhilfe wird erst gar nicht entgegengenommen und bearbeitet, gleichzeitig jedoch mit dem Hinweis auf Arbeit abgelehnt. Zu Unrecht, daher bezeichnet die Juristin Prof. Helga Spindler das Vorgehen in Köln als "Verfahren zur sozialrechtlichen Anspruchsvernichtung".

Das "Arbeitsangebot"

Stereotyp werden die Antragsteller einem einzigen Arbeitgeber "übergeben" (so die Sozialhilferichtlinie), dem IB. Dieser rechnet seine Kosten für das Arbeitsverhältnis mit dem Sozialamt ab. In gleicher Weise stereotyp müssen die neuen IB-"Praktikanten" ihren Arbeitgeber darum bitten, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen. Denn statt der Ermittlung des Unterkunftsbedarfs erhalten die Praktikanten ein Zusatzformular. Dort heißt es: "Ich beantrage die Übernahme meiner Unterkunftskosten und die Gewährung von Wohngeld und bitte beides über den Internationalen Bund direkt an meinen Vermieter zu zahlen."

Bei Abbruch des Praktikums wird die Miete nicht mehr an den Vermieter, sondern zurück ans Bezirksamt überwiesen. Wer im Praktikum nicht spurt, muss mit der Gefährdung seiner Unterkunft rechnen.

Treffen Hilfesuchende beim zugewiesenen Arbeitgeber ein, werden sie über das Angebot und die geltenden Regeln informiert und können unmittelbar die Arbeit aufnehmen. Es wird aber kein Vertrag geschlossen, sondern: "Sie/er erhält eine Karte, die Grundlage für die zunächst tägliche Lohnzahlung ist. Für die ersten Tage besteht auch die Möglichkeit, sich in der Kantine zu versorgen; die Kosten werden mit dem auszuzahlenden Lohn verrechnet."

Nach einer Eingewöhnung von ein bis zwei Wochen soll dann ein Vertrag geschlossen werden, Aber nicht der versprochene Arbeitsvertrag, sondern nur ein sogenannter "Praktikantenvertrag". Dort wird immerhin erstmals seit dem Kontakt mit dem Sozialamt Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses festgeschrieben. Unbestimmt bleibt auch die Arbeitszeit: Sie beträgt wöchentlich mindestens 19,5 Stunden, in der Regel 30 Stunden. Ungewöhnlich ist auch die Vergütungsvereinbarung. Sie erfolgt pro Stunde und netto, obwohl Steuer und Sozialversicherung abgeführt werden. Die Höhe des Stundensatzes verschweigen die Beteiligten schamhaft, er ist aber aus den Gesamtangaben zu ermitteln: Er liegt bei ca. 6,50 Mark netto. Die "bis zu 850 Mark netto", die anfangs versprochen wurden, erreicht man nur bei dem Arbeitseinsatz von 30 Stunden pro Woche.

Fehlzeiten werden beim IB in Köln-Kalk wie folgt gehandhabt: Weicht ein Teilnehmer von der vereinbarten Arbeitszeit ab, wird dies bei der nächsten Zahlung abgezogen. Dies gilt für Fehlzeiten aller Art. Auch wer dadurch unter seinen Sozialhilfebedarf gerät, erhält keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Im Info der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung berichtet der IB euphorisch: "Es gibt kaum Krankmeldungen. Es läuft hervorragend, aber wir können noch nicht genau sagen, warum." Diese Erfolgsquote hätten viele Firmen auch, wenn sie den leidigen Arbeitnehmerschutz außer Kraft setzen könnten. Doch diese sind bei Krankheit immer noch an das Lohnfortzahlungsgesetz gebunden.

Fazit:

Selbst arbeitsrechtliche Minimalstandards werden für junge Arbeitnehmer aufgehoben, denn unter dem reißerischen Aufmacher "Arbeit sofort" verbirgt sich Arbeit zu besonders schlechten Rahmenbedingungen - Zurichtung auf den gefeierten Billiglohnsektor?("quer - überregionale und unabhängige Zeitschrift für Erwerbslose", Februar 2000) Die Verwirklichung solcher "Kölner Verhältnisse" droht jetzt offenbar auch in Berlin.
Detlef Kundt

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