Ausgabe 05 - 2000berliner stadtzeitung
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Mietlimit bis Ultimo, aber höher

Neue Mietobergrenzen in den Friedrichshainer Sanierungsgebieten

Im April hat auch der Bezirk Friedrichshain für seine drei Sanierungsgebiete längerfristige Mietobergrenzen beschlossen. Der Anstieg der Mieten nach der Modernisierung soll ab sofort für die restliche Zeit der Sanierungssatzung begrenzt werden. Die Miete darf in dieser Zeit den Mittelwert des Mietspiegels nicht überschreiten.

Bisher galten die Mietobergrenzen nur ein Jahr nach Abschluss der Sanierung. Damit wurde die Verdrängung einkommensschwacher Mieter jedoch nur verschoben, aber nicht verhindert. Die Mieter in den Friedrichshainer Sanierungsgebieten verfügen über ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen. Mit der Mietenentwicklung können viele Haushalte nicht mithalten.

Friedrichshain hatte als erster Bezirk die Mietobergrenze für ein Jahr festgeschrieben. In anderen Bezirken sind mittlerweile längere Bindungszeiten für Mietobergrenzen eingeführt worden: zunächst sieben Jahre in Lichtenberg, dann fünf Jahre in Prenzlauer Berg und Mitte. In Friedrichshain gilt die Begrenzung des Mietanstiegs nun für die angestrebte Restlaufzeit der Sanierungsgebiete, also acht Jahre im Samariterviertel bzw. neun Jahre in den Gebieten Warschauer Straße und Traveplatz/Ostkreuz.

Anders als in den übrigen Bezirken gilt jedoch keine starre Mietobergrenze, sondern der jeweils gültige Mittelwert des Mietspiegels als Limit. Wie bisher darf die Nettokaltmiete ein Jahr lang nach Abschluss der Modernisierung die festgelegten Obergrenzen nicht überschreiten. Diese Mietobergrenzen betragen zur Zeit je nach Größe und Lage 7,35 bis 8,10 Mark pro Quadratmeter nettokalt. Nach Ablauf dieser einjährigen Sperrfrist darf der Vermieter die Miete erhöhen, jedoch "nur" bis zum Mittelwert des Mietspiegels.

"Die Bindungsfrist ist damit in Friedrichshain am längsten, aber die Mietsteigerungsmöglichkeiten sind auch am höchsten", sagt Regina Jäkel

von der Mieterberatungsgesellschaft ASUM. Die Mittelwerte des aktuellen Mietspiegels liegen zum Teil weit über den festgesetzten Mietobergrenzen, sodass trotz Begrenzung für die meisten Bewohner ein Jahr nach der Modernisierung die Miete sprunghaft ansteigen wird. Tobias Trommer von der Betroffenenvertretung Traveplatz/Ostkreuz hofft hingegen, dass die Mietsteigerungen moderater ausfallen, wenn es ab 2001 einen gemeinsamen Mietspiegel für Ost- und West-Berlin geben wird, denn bei modernisierten Altbauwohnungen liegen die West-Mietspiegelwerte derzeit niedriger als im Osten.

Wohnungsinserate in den Zeitungen zeigen, dass das Bezirksamt offenbar Schwierigkeiten hat, die Einhaltung der Mietobergrenze zu kontrollieren: Wohnungen unter 10 Mark pro Quadratmeter sind auch in den Sanierungsgebieten kaum zu finden.

"Die Investitionstätigkeit und die damit verbundenen Erwartungen der Eigentümer in längerfristige Rendite werden nicht gefährdet", weist die von der PDS gestellte Baustadträtin Martina

Albinus-Kloss Bedenken zurück, die Mietobergrenzen könnten die Bautätigkeit bremsen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung steht langfristigen Mietobergrenzen trotzdem skeptisch gegenüber. Bisher hat man die Sache den Bezirken überlassen. Von vielen Beobachtern wird allerdings schon seit längerem eine grundsätzliche Entscheidung des Senats mit Spannung erwartet - beziehungsweise befürchtet.
Jens Sethmann

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