Ausgabe 03 - 1999berliner stadtzeitung
scheinschlag

Diese Ausgabe

Inhaltsverzeichnis


Zur Homepage



"Freiluftbegegnungsstätte der Bürger" gesichert


Der Bebauungsplan für das Gipsdreieck wurde festgesetzt - ein Bebauungsplan für die Veteranenstraße 18 beschlossen

Die Festsetzung des Bebauungsplans für das Gipsdreieck in der Spandauer Vorstadt ist jetzt durch die Bezirksverordnetenversammlung beschlossen worden.

Auf der Freifläche zwischen Gips- und Auguststraße soll eine öffentliche Parkanlage mit Spielplatz entstehen. Ursprünglich war aus denkmalschützerischen Aspekten auf einer Teilstelle an der Joachimstraße eine Bebauung vorgesehen, diese Entscheidung wurde aber später wegen des hohen Gründefizits von 62% und Spielflächendefizits von 82,47% im Viertel revidiert. In der Begründung heißt es nun: "Das Gipsdreieck ist eine der wenigen öffentlichen Freiflächen innerhalb der Spandauer Vorstadt. Der Spielplatz und die Parkfläche sind eine Art Freiluftbegegnungsstätte der Bürger, die im Umfeld leben. Die Erhaltung und Erweiterung dieser Nutzung ist für die Lebensqualität in der westlichen Spandauer Vorstadt von großer Bedeutung."

Während die bauliche Sanierung wegen der Attraktivität des Gebiets "fast im Selbstlauf und mit überwiegend privatem Kapital" realisiert werde, müsse die Kommune zur Erreichung der sozialen Ziele spezielle Maßnahmen einleiten. Mietobergrenzen seien dabei nur ein Aspekt. Auf der anderen Seite belasteten die Konzentration von Gastronomie und tourismusorientiertem Gewerbe sowie der sprunghaft angestiegene Verkehr das Wohngebiet stark. Um den Wegzug von Familien mit Kindern zu verhindern, müßten daher Angebote besonders für diese gemacht werden.

Das Gipsdreieck wurde als wohnungsnahe Grünfläche konzipiert, als in den 80er Jahren das innerstädtische Wohnen wieder stärker in das Blickfeld rückte und in der Spandauer Vorstadt, eben auch am Gipsdreieck, Plattenbauwohnungen errichtet wurden. Auf ca. 2/3 der Fläche besteht seit 1989 eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz sowie einem gut entwickelten Baum- und Strauchbestand. Drei überwiegend versiegelte Grundstücke wurden bis vor kurzem als Lagerfläche einer Baufirma genutzt. Sie liegen jetzt brach bzw. dienen als illegale PKW-Abstellplätze.

Während der öffentlichen Auslegung des B-Planes hatten sich neun Bürger schriftlich zum Planungsergebnis geäußert, die Resonanz fiel positiv aus. Von 37 "Trägern öffentlicher Belange", berichtet das Bezirksamt, hätten sich neun geäußert, sieben hatten keine Bedenken vorzubringen. Anregungen wurden abgewogen, deren Annahme oder Ablehnung ist jeweils schriftlich begründet. So wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Genehmigung so großer Tiefgaragenhöfe wie an der Ecke Gipsstraße / Rosenthaler Straße zu verhindern, um der Bodenversiegelung entgegenzuwirken. Diesem Vorschlag kann aber nicht gefolgt werden, da er sich auf ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes bezieht: Auf dem Gipsdreieck selbst wird es keine Tiefgaragen geben.

Die Eigentumsverhältnisse für einen Teil der Grundstücke sind allerdings noch nicht geklärt. Der Bezirk wird je nachdem entweder diese Grundstücke (Auguststraße 33, 33a, Joachimstraße 18, 19) über die Landesbank Berlin erwerben oder sie bestandskräftig dem Fachvermögen des Naturschutz- und Grünflächenamtes des Bezirks zuordnen. Desweiteren sind Mittel für die Spielplatzgestaltung zur Verfügung zu stellen.

Für das Grundstück Veteranenstraße 18 in der Rosenthaler Vorstadt wurde jetzt die Aufstellung eine Bebauungsplanes beschlossen. Auch hier soll mittels B-Plan ein Standort für einen öffentlichen Spielplatz gesichert werden. Die Blockbebauung, so die Begründung, weise eine sehr hohe Überbauungsdichte mit geringen Freiflächenanteilen aus, dafür eine Konzentration von Gewerbenutzungen. Im Einzugsbereich ist aufgrund der hohen Einwohnerdichte der Bedarf an Spielflächen nur zu 17% gedeckt - durch den Spielplatz am Arkonaplatz. Ursprünglich war auch an dieser Stelle eine Bebauung vorgesehen. Nach "langwierigen Diskussionen" mit allen Verfahrensbeteiligten wurde nun die Spielfläche einer Blockrandschließung vorgezogen. Auch hier muß das Grundstück über die Landesbank Berlin erworben werden. Für den Bezirk entstehen dabei Kosten zwischen 50.000 und 80.000 DM - das sind 7-10% des Grundstückspreises.


Ulrike Steglich

© scheinschlag 2000
Inhalt dieser Ausgabe | Home | Aktuelle Ausgabe | Archiv | Sitemap | E-Mail

  Ausgabe 03 - 1999